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NISSAN e-NV200

100% Elektrische Mobilität mit bis zu 7 vollwertigen Sitzen

Zahlreiche Unternehmen haben den e-NV200 (Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert 16,5; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse: A+. Null CO2-Emissionen bei Gebrauch (bei Verwendung von Energie aus regenerativen Quellen) für ihren Betrieb getestet – testen Sie ihn noch heute selbst! Der e-NV200 bietet alles, was Sie brauchen, um Ihr Geschäft zu fördern!

Der NISSAN e-NV200 Innenraum wurde auf Fahrer ausgerichtet, die auch unterwegs Arbeit erledigen. Das Cockpit eignet sich als praktischer Arbeitsplatz mit vielfältig einstellbaren Sitzen und vielseitigen Staufächern.

Er ist perfekt auf Ihr Gewerbe zugeschnitten. Sie können zwischen zwei Modellen (Kastenwagen und Kombi) wählen. Dazu gibt es zahlreiches optionales Zubehör – gestalten Sie den e-NV200 so, wie Sie ihn für Ihr Business benötigen. In seinem vielseitigen Innenraum können Sie beispielsweise Regale und Sitze ganz nach Ihrem Bedarf konfigurieren.

Beladen leicht gemacht: durch seine niedrige Ladekante, die nur 52 cm vom Boden entfernt ist, haben Sie es bei der Beladung besonders einfach.

Machen Sie noch heute eine Probefahrt!

 

Fahrzeugabbildungen enthalten z. T. aufpreispflichtige Sonderausstattungen.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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